20€ zahlt man, sofern man kein Licht hat. Vorgeschrieben ist, dass ein weißes Vorderlicht oder ein rotes Rücklicht am Fahrrad vorhanden hat. Schon wenn eines davon fehlt, kann der Betrag fällig werden. Fahrradfahren ohne Licht kann also teuer werden.
Wichtig ist, dass man die 20€ auch dann zahlen muss, wenn es hell ist und ein Licht nicht funktionsfähig ist. Beleuchtungen müssen immer vorhanden sein.
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Mehr InformationenZahlen muss man auch, wenn man das Licht nicht benutzt hat. Auch wenn das Licht so stark verschmutzt ist, dass man es nicht mehr von Weitem erkennen kann, so fällt das Bußgeld an.
Wenn andere gefährdet werden, kann der Betrag gar auf 25€ steigen. Bei Unfallfolge zahlt man gar 35€. Wobei wenn man Unfallverursacher hat dann womöglich noch andere (juristische oder sanitäre) Probleme hat.
Deshalb, liebe Radfahrerinnen & Radfahrer: Immer mit Licht fahren! Fahrradfahren ohne Licht ist gefährlich!